Arbeitnehmer

Kosten für Arbeitnehmer

Die Kosten unserer Beauftragung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Grundlage für die anwaltliche Vergütung ist der Gegenstandswert einer Angelegenheit. Bei einer Entgeltklage liegt dieser in Höhe des geforderten Geldbetrages. In einem Kündigungsschutzverfahren ist in der Regel das dreifache Bruttomonatsentgelt des Arbeitnehmers anzusetzen. Ausgehend von diesem Betrag errechnen wir nach einer gesetzlich festgelegten Tabelle die Höhe einer Gebühr für die Angelegenheit. Abschließend werden die anwaltlichen Tätigkeiten in dieser Angelegenheit anhand von Gebührentatbeständen bewertet. Diese sind im Vergütungsverzeichnis zum RVG enthalten. Die Rechtsanwaltskosten sind daher nachprüfbar. Selbstverständlich werden wir zu Beginn unserer Beauftragung die voraussichtlich entstehenden Kosten mit Ihnen besprechen.

Die Kostenfrage ist gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wichtig, weil im Gegensatz zum allgemeinen Zivilrecht jede Partei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen hat. Dies gilt von der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung bis zum Abschluss in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die auch den Arbeitsrechtsschutz umfasst, trägt diese regelmäßig die Kosten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie allerdings je Rechtsschutzfall selbst tragen.

Mitglieder der DGB-Gewerkschaften haben Anspruch auf kostenlosen Arbeitsrechtsschutz durch die DGB-Rechtsschutz GmbH.

Sofern Sie über wenig Einkommen verfügen, besteht bei außergerichtlicher Vertretung die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt die Staatskasse. Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens können Sie bei hinreichenden Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kosten trägt auch hier die Staatskasse. Abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen können vom Staat aber Rückzahlungsraten festgesetzt werden.
 
Um für Sie von Anfang an Klarheit zu schaffen, werden wir mit Ihnen bereits im ersten Beratungsgespräch die Kosten für unsere Beratungsleistung erörtern und versuchen, mit Ihnen zu einer für beide Seiten befriedigenden Vereinbarung zu kommen. Hierzu haben wir unterschiedliche Vergütungsmodelle entwickelt, damit je nach Beratungsbedarf eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte optimale Lösung gefunden wird. Dies kann ein vereinbartes Stundenhonorar sein, aber auch eine Pauschalvergütung. Möglich sind auch Vereinbarungen, die beides kombinieren.

Die Gerichtsgebühren richten sich in Verfahren vor den Arbeitsgerichten, sofern der Rechtsstreit durch ein Urteil endet, wieder nach dem Gegenstandswert. Zu tragen hat diese der Verlierer des Rechtsstreits. Erledigt sich der Rechtsstreit durch gütliche Einigung (Vergleich), was häufig bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten geschieht, fallen keine Gerichtskosten an. Selbstverständlich können wir Ihnen nach Kenntnis Ihres Anliegens sagen, mit welchen Kosten Sie voraussichtlich zu rechnen haben.
Letztes Update 08.06.2023 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Arbeitnehmer | Seite einem Freund senden: Arbeitnehmer

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